Altenheim

Alten- und Pflegeheime in Deutschland

In Deutschland werden unter dem Überbegriff „Alten- oder Seniorenheim“ drei Hauptkategorien unterschieden:

Altenwohnheim

  • Beschreibung: Bietet Senioren eine Wohnmöglichkeit mit grundlegender Betreuung, jedoch keine umfassende Pflege.

Altenheim

  • Beschreibung: Bietet eine umfassendere Betreuung und Pflege als ein Altenwohnheim, jedoch nicht die Intensität eines Altenpflegeheims.

Altenpflegeheim

  • Beschreibung: Bietet vollstationäre Pflege rund um die Uhr. Diese Einrichtungen sind für Personen mit intensiven Pflegebedürfnissen vorgesehen.

Statistische Entwicklung: Die Zahl der Pflegeheime in Deutschland stieg von 2003 bis 2005 um sieben Prozent auf 10.424. Die Mehrheit dieser Einrichtungen bietet vollstationäre Dauerpflege an.

 

Trägerschaften: Altenheime werden von verschiedenen Trägern betrieben:

Staatliche Träger etwa 10 %
freigemeinnützige Organisationen(1) etwa 30 % - 60 %
Stiftungen, denen Gewinnstreben untersagt ist etwa 1 % – 5 %
Private Betreiber (Kleinbetriebe) etwa 15 %
Private Betreiber (Kettenbetriebe) unter 15 %

(1) Bei den „freigemeinnützige Organisationen“ gibt es große regionale Unterschiede. Weitere Erläuterung unter Non-Profit-Organisation.

 

Trägerschaften und Finanzierung von Alten- und Pflegeheimen

1. Trägerschaften von Altenheimen:

Altenheime können von verschiedenen Trägern betrieben werden, die unterschiedliche Fördermöglichkeiten und finanzielle Unterstützungen erhalten:

  • Staatliche Träger:

    • Beschreibung: In der Regel sind dies kommunale Einrichtungen, die von Gemeinden oder Landkreisen betrieben werden. Sie erhalten oft öffentliche Förderungen, um den Bau und Betrieb von Altenheimen zu unterstützen.
    • Fördermöglichkeiten: Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für den Bau und die Renovierung von Altenwohn- und Pflegeheimen.
  • Freigemeinnützige Träger:

    • Beschreibung: Dies sind meist kirchliche, karitative oder soziale Organisationen, die Altenheime mit gemeinnütziger Zielsetzung betreiben. Sie sind häufig in der Lage, sowohl staatliche als auch zusätzliche Spendenmittel einzuwerben.
    • Fördermöglichkeiten: Ähnlich wie bei staatlichen Trägern erhalten auch freigemeinnützige Organisationen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Der Anteil öffentlicher Mittel kann variieren.
  • Private Betreiber:

    • Beschreibung: Diese Betreiber sind entweder Einzelpersonen oder Unternehmen, die Altenheime gewerblich führen. Sie haben wirtschaftliche Ziele und sind auf die Rentabilität ihrer Einrichtungen angewiesen.
    • Fördermöglichkeiten: Private Betreiber erhalten im Allgemeinen keine oder nur sehr begrenzte staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch eigene Investitionen und Einnahmen aus der Pflege.

2. Finanzierung der Betriebskosten:

Die Finanzierung der Betriebskosten in Altenheimen wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Hier ist eine detaillierte Übersicht der Kostenarten und deren Finanzierung:

  • Vergütungssatz pro Tag und Bewohner:

    • Festlegung: Eine amtliche Stelle setzt den Vergütungssatz fest, der die folgenden Kostenarten umfasst:
      • Wohnungskosten (Unterkunfts- und Hotelkosten): Kosten für die Unterkunft, Zimmerreinigung und allgemeine Hotelservices.
      • Betreuung: Kosten für die Betreuung und soziale Aktivitäten.
      • Verpflegung: Kosten für Mahlzeiten und andere Verpflegungsleistungen.
      • Pflege: Kosten für die pflegerische Versorgung, die je nach Pflegegrad und Notwendigkeit variiert.
  • Finanzierung durch den Bewohner:

    • Rentenbezüge: Die Hauptquelle der Eigenfinanzierung sind die Renten des Bewohners.
    • Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig vom Pflegegrad des Bewohners. Diese Unterstützung ist auf bestimmte Höchstgrenzen begrenzt.

3. Finanzielle Details nach Pflegegrad:

Die Pflegeversicherung leistet Zuschüsse, die sich nach dem Pflegegrad des Bewohners richten:

Pflegegrad Leistungen
2 770 Euro
3 1.262 Euro
4 1.775 Euro
5

2.005 Euro

 

4. Zusätzliche Kostenarten:

  • Investitionskosten:

    • Beschreibung: Kosten für den Umbau, die Renovierung und die Modernisierung der Einrichtung. Diese Kosten werden auf die Bewohner umgelegt und als monatliche Pauschale abgerechnet.
    • Förderung: In einigen Bundesländern kann das Pflegewohngeld vom Sozialhilfeträger zur Deckung der Investitionskosten beitragen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.
  • Ausbildungsumlage:

    • Beschreibung: Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen für Auszubildende in der Altenpflege. Diese Umlage variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel 2-3 Euro pro Tag.
  • Zusatzleistungen:

    • Beschreibung: Kosten für besondere Komfortleistungen oder individuelle Zusatzangebote wie zusätzliche Pflegeleistungen oder spezielle Angebote zur Freizeitgestaltung.
    • Vertrag: Zusatzleistungen müssen vertraglich vereinbart werden und sind nicht in den regulären Pflegekosten enthalten.

5. Unterstützung bei finanzieller Notlage:

  • Hilfe zur Pflege: Wenn das Einkommen und Vermögen des Bewohners zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken, kann beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Die Sozialämter übernehmen dann die Differenz zwischen den Kosten und den verfügbaren Mitteln des Bewohners.

Zusammenfassung:

Die Kosten für Alten- und Pflegeheime setzen sich aus mehreren Positionen zusammen, die teilweise durch öffentliche Mittel gefördert werden. Die Höhe der Eigenleistung hängt von den Pflegegraden, den spezifischen Kostenarten und der finanziellen Situation des Bewohners ab. Private Betreiber erhalten kaum öffentliche Förderungen, während staatliche und freigemeinnützige Träger bessere Unterstützungsmöglichkeiten haben.

Für detaillierte Informationen zu den spezifischen Kosten und Fördermöglichkeiten sollten sich Interessierte an das örtliche Sozialamt oder an Pflegestützpunkte wenden.

 

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